Urteil Rosetraut Stöhr Installateure Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Rosetraut Stöhr
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Rosetraut Stöhr Installateure Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 28.12.2010 – Az. h 535 oQ 4682/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Emmy Knauer gegenüber seinem Arbeitgeber Rosetraut Stöhr Installateure Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ottmar Armbruster unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.3.1958
Aktenzeichen: k 449 eK 8373/15
GmbHR 1954, 41623